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Gewaltenteilung in Deutschland

Alles zu Gesetzgebung und Strafrecht

Gewaltenteilung


Legislative: gesetzgebende Gewalt: Bundesminister, andere Minister, Bundesrat, Länderparlamente, Bundestag
Exekutive: ausführende Gewalt: Bundesminister, Bundeskanzler, Länderregierungen
Judikative: recht sprechende Gewalt: Bundesverfassungsgericht( BVG)
Zweck: Machtkontrolle & Machtbegrenzung, um eine Diktatur zu verhindern
Horizontale Gewaltenteilung
In Deutschland: Staatsorgane formal getrennt, aber Mitglieder Bnregierung oft = Abgeordnete in Bntag-> Kontrolle ist Schwerpunkt
Politiker werden durch Wahlen und Öffentlichkeit kontrolliert Medien =vierte Gewalt
Föderalismus: (foedus= Bund)
Aufteilung staatlicher Gewalt zwischen Bund und Ländern

Vertikale Gewaltenteilung:
Organisationsform eines Staates, bei dem Macht und Entscheidungsbefugnisse und Zuständigkeiten zwischen Teilstaaten und Gesamtstaat aufgeteilt sind
Bund-> Bundesländer-> Kommune
Bund: Außen und Sicherheitspolitik, Wirtschaft, Sozial
Länder: Durchführung Gesetze, Verwaltung
-regieren aber durch Bundesrat bei Gesetzgebung mit (viele Gesetze nur durch Bnrat verabschiedet, bzw. Einspruch)
( kooperativer Föderalismus: Die Verpflichtung des Bundes und seiner Glieder zur gegenseitigen Abstimmung und Zusammenarbeit
Vorteile Nachteile Länderfinanzausgleich
Wirkt Machtkonzentration entgegen
Zugeschnittene Regelungen
Eigene Interessenvertretung
Schnellere Wege(Verwaltung)
Landestypische Kultur(Bräuche, Essen, Sprache) werden gepflegt + erhalten
Teilhabe an Demokratie erleichtert
Vielfalt der Kulturen
Überschaubare Aufgaben Teuer (Länderfinanzausgleich)
Unübersichtlich-> Überblick, Transparenz fehlt
Bundesländer gehen unterschiedliche Wege in Schule, Polizei etc -> Schwierig bei Umzug

Noch bürokratisierter
Von den drei so genannten Gewalten stellt die Regierung die exekutive dar. Da die meisten Gesetzesinitiativen von der Bundesregierung kommen, ist auch sie an der legislative beteiligt. Der Bundespräsident ist als Staatsoberhaupt ebenfalls Teil der exekutiven Gewalt. Neben dem Bundestag ist für die Gesetzgebung auf Bundesebene der Bundesrat als Ländervertretung tätig. Neben den Gewalten gibt es noch die judikative Gewalt. Sie wird an oberster Stelle durch das BVG in Karlsruhe ausgeübt. Seine Entscheidungen sind für alle übrigen staatlichen Organe bindend.
Rechtsstaatprinzip
Elemente des Rechtsstaats
Gewährung der Grundrechte
Bindung der Staatsorgane an das Gesetz: M
justitielle Rechte
Rechtsweggarantie
unabhängige Richter
Gewaltenteilung
Zweck: Schutz der Bürger vor staatlicher Willkür

Problem des Rechtsstaates:
Es kann zu Wertekonflikten kommen zwischen Freiheit des Einzelnen und Sicherheit der Allgemeinheit. Die Grenzen staatlichen Handelns müssen immer wieder neu ausgehandelt
Sozialstaatsprinzip
Soziale Leistungen des Staates
-Elterngeld
-Erziehungsgeld
-Mutterschutz
-Rente
-Arbeitslosengeld
-staatliche Einrichtungen wie Altenheime, Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Jugendämter
-Kindergeld
-Sozialhilfe -> Hartz 4
-steuerliche Entlastung für Familien
-Krankenversicherung
-Unfall/Pflegeversicherung
Sozialversicherung: Renten-Kranken-Pflege-Unfallversicherung: Jeder Arbeitnehmer/geber zahlt ein
Verfassungsrechtliche Grundlage: Artikel 1 und 20 GG

Verteilung der sozialen Leistungen:
Fazit: Es kann nur verteilt werden, was da ist. Deshalb ist im Grundgesetz nicht genaues festgelegt. Die Art der Verteilung muss den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden und ist deshalb immer wieder Gegenstand politischer Auseinandersetzungen.
Bedeutung von Gesetze: Gesetze sind überall. Sie gestalten die gesellschaftlichen Verhältnisse und regeln das Wirtschaftliche Leben.
Gang der Gesetzgebung
Gesetzesinitiative
Jeder Bundesbürger kann sich an seine Abgeordneten wenden, dieser reicht ihn weiter
Der Bundestag, 5%, Bundesregierung, Bundesrat
Entwurf des zuständigem Ministerium
Regierungs- bzw. Kabinttesvorlage
Bundestag: Zunächst beraten die Fraktionen und legen ihre Meinung fest
Erste Lesung im Plenum des Bundestages
Benutzung in den Ausschüssen, Hearings-> Anhörung von weiteren Experten von außen WICHTIG
2. Lesung im Bundestag
3. Lesung-> Abstimmung
1.Scheitern nach Abstimmung Bundestag
2. Beschluss-> Entwurf an Bundesrat
10. Falls Zustimmungsgesetz und Bundesrat sagt Nein-> Vermittlungsausschuss
11. Ratifizierung des Gesetzes durch Bundespräsident (Unterschrift)

Zwei Arten von Gesetzen:
Zustimmungsgesetze, die a) Verfassung ändern (2/3 Mehrheit erforderlich) oder b) die Länder berühren, finanziell oder von ihnen ausgeführt
Bundesrat muss zustimmen

ODER
Einspruchsgesetze: Bundesrat kann Einspruch erheben. Kann aber von Bundestag überstimmt werden, Bundesrat muss geschlossen Stimmen

Vermittlungsausschuss:
Je 16 Mitglieder des Bundestages und Bundesrates
Wird angerufen, wenn der Bundesrat einem Gesetz nicht zustimmt
Tagt nicht öffentlich
Weder Bundesrat noch Bundestag sind daran gebunden, Bundestag stimmt darüber ab

Probleme:
Manchmal hat eine andere Partei im Bundesrat die Mehrheit als im Bundestag
Gesetzgebungsprozess zieht sich in die Länge
Arbeit ist nicht transparent, des Vermittlungsausschusses

Er ist nicht weisungsbefugt
Alle vier bis fünf Jahre wählen die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger Abgeordnete für den Bundestag in der Bundeshauptstadt und den Landtag in der Landeshauptstadt. Wahlberechtigt ist jeder Deutscher, der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Die Parlamentsmehrheit stellt in den Bundesländern in der Regel den Ministerpräsidenten bzw. auf Bundesebene den Bundeskanzler. Sind mehrere Parteien an der Regierungsbildung beteiligt, so spricht man von einer Koalition. Der Bundeskanzler wird vom Bundespräsidenten vorgeschlagen und von Bundestag gewählt. Die nicht an der Regierung beteiligten Fraktionen bilden die Opposition. […] die tatsächliche Rolle des Bundespräsidenten ist jedoch relativ gering. Er hat überwiegend eine repräsentative Funktion. Er wird von der Bundesversammlung auf 5 Jahre gewählt und kann einmal wiedergewählt werden. Die Vertreter des Bundesrates werden jedoch nicht gewählt, sondern von den 16 Landesregierungen entsandt. Die Richter beider Senate des BVG werden je zur Hälfte vom Bundesrat und Bundestag für eine einmalige Amtszeit gewählt.
Inhalt
Rechtsstaatsprinzip, Gewaltenteilung, Gesetzgebung
in Deutschland
Vorbereitung Klassenarbeit
Erklärung Legislative,Judikative,Exekutive (741 Wörter)
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