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Fingerabdruck Lichtbildausweis

Frage: Fingerabdruck Lichtbildausweis
(1 Antwort)


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Habt Ihr es akzeptiert, dass Eure Fingerabdrücke auf dem Ausweis gespeichert werden?Ich ja. Habe nun aber meine Bedenken. Hat das irgendwelche Nachteile?
Frage von diZZle (ehem. Mitglied) | am 14.02.2014 - 03:38


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Antwort von cleosulz | 14.02.2014 - 08:57
http://www.bundesdruckerei.de/de/1548-neuer-personalausweis

Für den Reisepass braucht du den gespeicherten Fingerabdruck sowieso; in die Staaten kommst du "ohne" gar nicht rein und musst außerdem bei der Einreise auch noch 2 Fingerabdrücke abgeben.

Auf dem Perso kannst du derzeit noch wählen => mit oder ohne.
Die Fingerabdruckdaten werden letztendlich nur auf dem Chip auf der Karte abgespeichert.
Eine weitere Speicherung dieser Daten ist unzulässig (trau, schau wem).
Wenn du deine Fingerabdrücke nicht auf dem Perso hinterlegen willst, dann gibst du das einfach bei der Beantragung an.
Nachteile: nein.
Wenn jedoch Bedenken über deine Identität aufkommen, hat die Kontrollstelle lediglich das Bild zur Identifikation deiner Person.
Theoretischer Fall: Du wirst kontrolliert. Zeigst deinen Perso und die Polizei/der Grenzbeamte hat Zweifel, dass du wirklich die Person auf dem Perso bist.
Du kannst dich also nicht zweifelsfrei ausweisen. In dem Fall kannst du zur Identitätsfeststellung bis zu 12 Stunden festgehalten werden. Besteht dann noch zusätzlich der Verdacht, dass du eine Straftat begangen hast, kann man dich zur Identitätsfeststellung bzw. weiteren Ermittlungen zunächst noch länger festhalten.
Wäre dein Fingerabdruck auf dem Person müsstest du zur Identitäsfeststellung lediglich 2 Finger in eine Lesegerät halten -- und fertig. Deine Identität wäre sofort festgestellt.

Gegner des Fingerabdrucks auf dem Perso verweisen auf den möglichen Datenklau und die Missbrauchmöglichkeit durch Kriminelle. Vor allem, wenn die Zahl der Sicherheitssysteme, die diesen Fingerabdruck abfragen, ansteigen sollte.

Ich habe noch einen alten Perso, ohne Fingerabdruck und der ist noch eine zeitlang gültig.
Da ich jedoch in den Staaten war und hat mein Reisepass bereits Fingerabdrücke gespeichert.

Und für Reisepässe gilt in Deutschland sowieso:

Zitat:
Seit 1. November 2007 ist die Fingerabdruckerfassung bei Passanträgen gesetzlich vorgeschrieben.
Wenn der Passantragsteller die Fingerabdrücke nicht abgibt, kann kein Reisepass ausgestellt werden.


Wenn es dich interessiert, was die Polizei alles so darf und kann bzw. nicht darf:

http://www.rodorf.de/02_stpo/16.htm
bzw. http://www.rodorf.de/
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