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Üble Nachrede - Wie ist das zu verstehen?

Frage: Üble Nachrede - Wie ist das zu verstehen?
(8 Antworten)

 
im StGB steht zum Thema Üble Nachrede folgendes:


„Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wie ist das jetzt zu verstehen, wenn die Üble Nachrede wahr ist droht keine Strafe oder wie? Weil das Ansehen der Person wird ja trotzdem durch den Dreck gezogem.
GAST stellte diese Frage am 26.04.2010 - 17:40

 
Antwort von GAST | 26.04.2010 - 17:43
Trotzdem kann man ja jemanden ruhig in den Dreck ziehen,
wenn er etwas getan hat, dass er das auch verdient. Hat er das aber nicht in Wirklichkeit getan, ist es verboten.

 
Antwort von GAST | 26.04.2010 - 17:45
naja mir geht es hauptsächlich darum wieso das nicht auch unter strafe gestellt ist^^


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Antwort von matata | 26.04.2010 - 17:47
Wenn eine Aussage über eine Person wahr ist, dann ist es keine üble Nachrede. Es ist nicht angemessen vielleicht über jemanden zu tratschen und Dinge weiter zu sagen, die für diese Person nicht angenehm sind, aber strafbar ist es nicht.
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Antwort von Double-T | 26.04.2010 - 17:48
Wieso sollte die Wahrheit unter Strae stehen!?


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Antwort von Dominik04 (ehem. Mitglied) | 26.04.2010 - 17:51
hier geht es darum dass zB niemand öffentlich behaupten darf du hättest bei der letzten mathearbeit gefutscht, wenn er das nicht nachweisen kann. denn dir können hierdurch nachteile entstehen, auch wenn der sachverhalt gar nicht wahr ist.

wenn du allerdings wirklich gefutscht hast, und andere haben es mitbekommen, dann dürfen sie das natürlich sagen.

 
Antwort von GAST | 26.04.2010 - 17:56
hmm ich glaube ich verstehs, es geht um nen ne freund von mir hat seine freundin verlassen und betrogen usw. da waren zwar nie wirklich zusammen aber naja, und sie erzählt es überall rum, ihm reicht es aber und er will sie verklagen (ja echt xD) ist das üble nachrede oder nicht, weil eigentlich entspricht es ja der wahrheit, er will nur nicht dass es rumerzählt wird.


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Antwort von Double-T | 26.04.2010 - 18:02
Der Rechtsstreit wird wohl auf eine Einigung hinauslaufen, weil die Tatsachen wahrscheinlich wahr, aber nicht beweisbar sind:
--> Sie hat es zu unterlassen, bekommt aber auch keine Strafe.

Wäre meine Einschätzung.
Kann sie es jedoch beweisen, verschwendet er seine Zeit.


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Antwort von 1349 (ehem. Mitglied) | 26.04.2010 - 18:04
kann man nicht so vernünftig sein und miteinander reden? :D

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