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Investitionsrechnung - Kostenvergleichrechnung

Frage: Investitionsrechnung - Kostenvergleichrechnung
(11 Antworten)


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Hallo zusammen,


ich möchte euch um Hilfe bei dem Lösungsweg einer Aufgabe bitten.
Ich habe das ganze Internet schon durchforstet, leider gibt es keine mit einer ähnlichen Aufgabestellung.

Kostenvergleichsrechnung:

Es werden zwei Maschinen verglichen, eine alte und eine neue

Maschine alt:
Restlaufzeit beträgt : 7 Jahre
Anschaffungskosten : 55.000
Nutzungsdauer : 10 Jahre
jährliche Betriebskosten : 20.300
Kalkulatorischer Zinssatz : 5%

Maschine neu:
Anschaffungskosten : 52.000
Nutzungsdauer: 10 Jahre
Betriebskosten: 14.000
Restwerterlös: 2.000
Kalkulatorische Zinsen: 5%

Formel:
Kalk. Abschreibungen = Anschaffungskosten- Restwerterlös/Nutzungsdauer
Kalk. Zinsen = Anschaffungskosten/ 2 x Zinsen

Kosten Gesamt = kalk Abs. + kalk. Zinsen + Fixe Kosten +Variable Kosten

Lösung Maschine Alt : Alte Anlage verursacht nur noch Betriebskosten

- warum werden hier die kalk. Abs und kalk Zinsen nicht zu den gesamten Kosten dazugezählt ?

Lösung Maschine Neu: 20350
dieser Lösungsweg ist mir klar

Vielen Dank im Voraus
Frage von Margarita11 | am 10.04.2017 - 10:26


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 11:37
Hallo Margarita,
es sind ein paar Infos unklar, bei der alten Maschine ist der kalk.
Zinssatz angegeben, bei der neuen bereits die kalk. Zinsen, stimmen denn alle Formeln? Was war vorgegeben? Und wonach war denn eigentlich gefragt? Du hast einen Wert errechnet, aber nicht geschrieben, was er bedeutet.
Ist es eine kaufmännische Ausbildung oder ein Studium, das Du absolvierst?
Bei letzterem sind die Anforderungen höher.


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Antwort von Margarita11 | 10.04.2017 - 12:29
Hallo Aladin :

hier ist die genaue Aufgabenstellung:
Ein Furnierhersteller möchte sich auf Grund der aktuellen Klima- und Feinstaubdiskussion von seiner veralteten Abluftreinigungsanlage trennen. Diese hat nach AfA-Tabelle eine Restlaufzeit von 7 Jahren. Die Anschaffungskosten betrugen 55.000 €, die geplante Nutzungsdauer 10 Jahre. Die Anlage verursacht jährlich Betriebskosten in Höhe von 20.300 €. Der Kalkulationszinssatz beträgt 5%. Sie weist keinen Restwert auf. Beurteilen Sie die Vorteilhaftigkeit der Anschaffung einer moderneren Abluftreinigungsanlage, die Anschaffungskosten von 52.000 € aufweist und Betriebskosten in Höhe von 14.000 €/Jahr verursacht. Die Nutzungsdauer beträgt ebenfalls 10 Jahre. Der Kalkulationszinssatz beläuft sich auf 5%. Sie weist einen Restwert von 2.000 € auf.

Die Lösung bei der Neuen Maschine ist der exakte Lösungsweg laut Formel :

kalk. Zinssen + Kalk Abs+ Betriebskosten = 20350


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 12:50
Hallo, warum kommst Du auf 20350? Ich käme nach Deinen Formeln auf 20300.

Neue Maschine

Kalk. Zinsen = 52000 / 2 × 0,05 = 1300
Kalk. Abschreibungen = (52000 -2000) / 10 =5000
Betriebskosten = 14000
Gesamtkosten sind dann 20.300.


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Antwort von Margarita11 | 10.04.2017 - 14:22
hey, nein da kommt definitiv 20350 heraus, da der Restwerterlös noch dazu addiert wird.

dies ist jedoch nicht meine Frage. mit der Lösung habe ich keine Schwierigkeiten,die eigentliche Frage ist ja, warum bei der alten Maschine nur die Betriebskosten berücksichtigt werden?

Vermutlich könntest du mir da auch nicht weiterhelfen, dennoch Danke


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Antwort von matata | 10.04.2017 - 14:37
Sind Maschinen nicht nach einer gewissen Zeit abgeschrieben? Also stellen sie keinen Wert mehr dar...

Hier ist die Aufgabe mit Gedanken zur Lösung und zur Problematik:

https://www.ostfalia.de/.../spiwoks_investition_und_finanzierung_materialien_v2.pdf
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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 15:07
Hallo, bei mir ist dieser Lehrstoff schon lange her, sorry, müsste mich weider reinlesen oder googlen. Jedenfalls sind alle Maschinen irgendwann abgeschrieben, also hier nach 10 Jahren.
Allerdings verstehe ich nicht warum Du die kalk. Zinsen von 54000 berechnest, obwohl ja nur 52000 Kapital gebunden ist, aber egal, das war ja nicht Deine Frage. Den Resterlös bekommst Du ja beim Verkauf der Maschine. Eher könnte man denken, dass man ihn abziehen sollte. Hast Du denn die Lösung bereits vorgegeben bekommen und verstehst nur den Lösungsweg nicht?


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 15:17
Wir finden heute noch eine Lösung, keine bange. Hier ein link zur Berechnung der Zinsen brauchbar: http://www.welt-der-bwl.de/Kostenvergleichsrechnung


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 16:01
Du hast zwar Recht mit Deinen Formeln. Zu den Anschaffungskosten addiert man den Restbuchwert, warum auch immer, bei der Berechnung der kalk. Zinsen.


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 18:40
also ich hätte da eine Idee, denn wenn Du die alte Maschine ersetzt ist sie ja nicht mehr da, auch kein Restverkaufserlös. Wenn Du sie behälst, hast Du zwar weiter die Betriebskosten, sparst Dir aber die Aufwendungen für die neue Maschinen. Vielleicht kommen deshalb die kalkulatorischen Kosten nicht zum Ansatz... aber sehr vage. Poste doch mal die Lösungsvorschläge aus Deinem Buch oder woher hast Du die Lösungen?


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Antwort von Margarita11 | 10.04.2017 - 19:03
Hey, die alte Maschine hat noch 7 Jahre zu dienen, es sind nur 3 Jahre von 10 vergangen, somit ist die Maschine immer noch im Gebrauch.

Die Lösung : Lösung Maschine Alt : Alte Anlage verursacht nur noch Betriebskosten , 20.300

Mehr habe ich leider nicht. :/

Im Web werden leider nur Beispiele mit 2 neuen Maschinen bearbeitet, sodass ich keine Rückschlüsse ziehen kann.


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Antwort von Aladin7 (ehem. Mitglied) | 10.04.2017 - 20:44
Woher hast Du die Lösung, könnte sie falsch sein? Sonst wäre es ja klar, dass die alte Maschine kostengünstiger wäre. Vllt. ein Fallstrick... Aber bei genauer Betrachtung sollte die neue Maschine gekauft werden, aber nicht sicher, würdest Du denn die neue Maschine kaufen, auch wenn da noch Abschreibungen wären? Unterschied wäre 50€ pro Jahr. Irgendwie hängt es damit zusammen, dass Du ja schon eine Maschine hast und dir pagatorisch, also zahlungsmässig keine Ausgaben, ausser Betriebskosten, entstehen. Zum anderen musst Du für eine neue Maschine erst mal mehr als 50k hinblättern, ohne was für die alte Maschine zu bekommen, die kannste dann im wahrsten Sinne des Wortes abschreiben.

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