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Vorstellungsgespräch Hilfe - Betriebsrat

Frage: Vorstellungsgespräch Hilfe - Betriebsrat
(2 Antworten)


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Hallo Leute,

am Donnerstag hatte ich einen Vorstellungsgespräch und warte auf einer Antwort ab.
Am Donnerstag meinte sie, dass der Betriebsrat noch mitreden musst. Sprich hat die Abteilungsleiterin in diesem Fall keine/kaum eine Mitspracherecht. Entscheidet das wirklich der Betriebsrat und nehmen dann den Besten?

Nun wollte ich mal folgendes fragen:

Mir wurde gesagt,d ass ich noch mein Arbeitszeugnis nachreichen soll. Bisher habe ich nur die Bescheinigungen nachgereicht. Gestern bekam ich mein Arbeitszeugnis aus der jetztigen Firma. Darin steht aber, dass ich nochd as Masterstudium aufnehmen werde. Soll ich das Arbeitszeugnis trotzdem abschicken? Wie soll ichd as mit dem Masterstudium klären? Soll ich das einfach als Mail absenden ohne das zu erklären? ich glaube wenn ich das Masterstudium aufgreife klingt es eher so als würde ich mich verteigen müssen.

Bitte um Hilfe.

Danke schön :)
Frage von Jesse1990 | am 28.02.2016 - 17:22


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Antwort von matata | 28.02.2016 - 17:46
Es gibt drei Möglichkeiten.

- du willlst gar nicht studieren, da steht etwas Falsches im Zeugnis.
Dann kannst du es abschicken und einfach darauf verweisen, dass der alten Firma in diesem Punkt ein Fehler unterlaufen ist.
- du hast in der alten Firma gekündigt, mit der Angabe, dass du studieren willst. Dann kannst du es auch abschicken mit dem Vermerk, dass du im Moment noch sehr unschlüssig bist in diesem Punkt und noch keinen Entscheid getroffen hast.
- du willst überhaupt nicht, dass deine neue Firma von deinem geplanten Studium erfährt, dann lass das Zeugnis korrigieren. Denn eigentlich gehört dieser Punkt nicht in ein Arbeitszeugnis. Es reicht, wenn deine alte Firma schreibt, dass du selber gekündigt hast um dich beruflich weiter zu entwickeln.
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Antwort von cleosulz | 28.02.2016 - 17:49
Zunächst einmal zur Klarstellung hinsichtlich der Beteiligung des Betriebsrates zur Einstellung eines neuen Mitarbeiters.

Der Betriebsrat kann nicht aus einer Auswahl von Mitarbeitern eine Auswahl treffen.
Der Betriebsrat kann lediglich der Einstellung des Mitarbeiters xy zustimmen oder seine Einstellung ablehnen.
Er kann nicht sagen: Nein, wir nehmen nicht xy sonder k1, weil k1 netter, blonder oder geeigneter ist. Der Betriebsrat hat kein Auswahlrecht.
Er hat lediglich individuell schutzwürdigen Interessen der Bewerber bzw. der bereits beschäftigten Arbeitnehmer zu berücksichtigen; er stimmt einer Einstellung von xy zu oder stimmt nicht zu.

Wer eingestellt wird, entscheidet die Geschäftsleitung.
Die Reihenfolge für die (Vor)Auswahl ist: Personalabteilung, Personalchef, Fachvorgesetzter/Chef + Betriebsrat nickt/lehnt ab.
Eine Abteilungsleiterin hat hierbei - je nach Betrieb - mehr oder weniger "Mitspracherecht".

Was dein Arbeitszeugnis betrifft.
Da habe ich noch eine Frage:
Bei deinem bisherigen Arbeitnehmer gingen man bei der Abfassung des Zeugnisses davon aus, dass du nach dem Ausscheiden den Mastergang machen willst.
Das hat sich zerschlagen (oder du hast sie in dem Glauben gelassen).
Du möchtest jetzt etwas anderes machen. => ?
Beim Bewerbungsgespräch hast du nicht erwähnt, weshalb du dort ausscheidest bzw. wurdest nicht danach gefragt?

Jetzt willst du wissen, ob du das Zeugnis ohne Kommentar nachreichen sollst oder ob du noch etwas dazu schreiben sollst?
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