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Klimaanlagen-Ausfall

Frage: Klimaanlagen-Ausfall
(4 Antworten)


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Hallo lieber Support/Forum tschuldigung wenn ich irgendwas falsch mache ich bin aber neu.
Ich hock hier grad am Bahnhof, zug hat uns alle rausgeschmissen wegen defekter klimaanlage, fast 30 minuten warten auf nächsten Zug.  Kann man da irgendwie was machen das man Ticket zurückerstattet bekommt oder so? Es gab ja mal den Fall wo die Staatsanwaltschaft die DB angeklagt hat. Geht das hier auch? Also als Privatperson? Es ist 33 grad warm und keine Überdachung,  heißt wir stehen hier in der sonne. Und das mit der Klimaanlage ist schon seit 3 Tagen so, ist das rechtlich in ordnung oder wie ist das? Aus reiner Interesse mal die Frage.  Grüße,
Thomas! PS: sorry für falsche Rubrik aber ich denke das passt hier auch rein.
Frage von Gh0stTh0mas | am 21.07.2015 - 17:25


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Antwort von brabbit | 21.07.2015 - 17:39
Bin zwar kein Anwalt, aber es kann sowas mal passieren.
Da bleibt dir wohl nichts anderes übrig als die Sonne zu genießen ;) Freu dich doch über das tolle Wetter im verregneten Deutschland. Das kalte Getränke, Sonnenschutz, Cap und Co nicht im Verantwortungsbereich der DB liegen sollte dir bewusst sein. Ich glaube nicht, dass man da etwas machen kann.
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Antwort von matata | 21.07.2015 - 17:45
Die Bahn stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem man Rückforderungen stellen kann. Allerdings musst du die zugehörigen Bedingungen genau studieren und dir den Sachverhalt vom Bahnpersonal bestätigen lassen. Ausserdem gelten erst Verspätungen ab einer gewissen Länge als relevant.

http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/services/passenger_rights/fahrgastrechte_formular_online.shtml


http://www.bahn.com/i/view/CHE/de/services/passenger_rights/fahrgastrechte_entschaedigung.shtml
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Antwort von Gh0stTh0mas | 21.07.2015 - 18:12
Vielen dank an euch beide, ich will ja nicht gleich anzeigen oder so etwas, mich hat es eher aus Interesse gereizt hier zu schreiben. Naja aber DB leistet sich momentan nicht so gute Sachen, aber ist ja auch egal, passiert jeden mal! Nochmals danke an euch beiden!


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Antwort von cleosulz | 21.07.2015 - 21:22
Ich möchte noch etwas ergänzen:

Zitat:
Quelle:

Hitze im Zug: Klimaanlage defekt – gibt es eine Entschädigung von der Bahn?
http://www.mz-web.de/recht/hitze-im-zug-klimaanlage-defekt---gibt-es-eine-entschaedigung-von-der-bahn-,21147720,31114056.html#plx1362667649

Der Ausfall der Klimaanlage in Zügen und die damit verbundenen Folgen für Reisende sind in den Fahrgastrechten nicht speziell geregelt.
Darauf weist Karl-Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn hin.
Allerdings können Fahrgäste indirekt von der Verspätungsentschädigung profitieren.
Das ist etwa der Fall, wenn die Passagiere wegen des Ausfalls der Klimaanlage in einen anderen Zug umsteigen müssen und deshalb erst später an ihrem Ziel ankommen.
Ab 60 Minuten Verspätung bekommt man 25 Prozent des Fahrpreises erstattet.
Ab 120 Minuten sind es 50 Prozent.

Bei 30 Minuten Verspätung, weil du einen anderen Zug nehmen musst, bekommt du nach den Bestimmungen für die Rechte von Fahrgästen leider nichts.
Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld würde dir zustehen, wenn du einen Schaden bzw. eine körperliche Beeinträchtigung nachweisen kannst.
Dazu musst du aber den ursächlichen Zusammenhang zwischen der körperlichen Beeinträchtigung und dem Verlassen des Zuges nachweisen.
Außerdem musst du nachweisen, warum es dir nicht möglich war, in den 30 Minuten Wartezeit einen Schattenplatz aufzusuchen usw.
=> Das wird sehr schwer zu erklären sein.

Also nimms hin wie ein Mann und freu dich, dass wir heute wieder einen schönen Hochsommertag haben/hatten.
Denk immer daran =>  schnell wird es wieder Herbst und naßkalt.
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