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Strafausatz: Warum man seine sportsachen mitbringen muss

Frage: Strafausatz: Warum man seine sportsachen mitbringen muss
(2 Antworten)


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Kurz zu Geschichte: Ich hatte heute früh starke Bauchschmerzen und hab meine Mutter gebeten, dass sie mir eine Entschuldigung schreibt, dass hat sie auch gemacht, und so bin ich ohne Sportsachen und nur mit meiner Entschuldigung in den Sportunterricht gegangen.
Nur leider haben wir die blödeste Sportlehrerin der Welt, die furchtbar sauer war, dass ich meine Sportsachen nicht mitgenommen habe und jetzt darf ich eine Seite darüber schreiben, warum ich meine sportsachen immer mitbringen soll...aber langsam gehen mir die Argumente aus.... wisst ihr noch was? Ich hab schon: man kann wegen wenig Halt ausrutschen und sich verletzen, kalter Fußboden der zu erkältung führt, man kann ohne Haargummi leicht hängenbleiben, man muss dann einen Aufsatz schreiben,...
Bitte helt mir, die Frau bringt mich um wenn ich ihr den morgen nicht abgebe... schon mal danke im voraus
Frage von Phia28 | am 09.06.2015 - 16:25


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Antwort von brabbit | 09.06.2015 - 16:31
Ich glaube nicht, dass sie dich umbringt  

Argumente:

- zeugt von Respekt, da man trotzdem am Unterricht eingeschränkt teilnimmt. 
- Hygienisch, da du Sachen zum wechseln hast bzw. ein Handtuch mithast 

Sonst kannst du versuchen es etwas in die Länge zu ziehen und auszuschmücken.
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Antwort von cleosulz | 09.06.2015 - 18:42
Hallo Phia28,

ich kann mir nicht vorstellen, dass man eine Strafarbeit (die heißen übrigens nicht wirklich so, s. u.) erhält, wenn man mit einer Entschuldigung des gesetzlichen Vertreters, aus der klar hervorgeht, dass das Kind wegen einer Erkrankung nicht in der Lage ist, am Sportunterricht teilzunehmen, zu Unterrichtsbeginn erscheint - und dann auch noch Beschwerden hat.
Die Lehrerin hat dann meines Erachtens keinen Grund, dich zu bestrafen oder dir eine zusätzliche Besinnungsarbeit zu erteilen.

Etwas anders sieht es natürlich aus, wenn die Schülerin dann (z.B. in der 2. oder 3. Stunde) zwar mit einer solchen Entschuldigung erscheint, dann aber "putzmunter" ausschaut und von einer Erkrankung oder Einschränkung nichts zu erkennen ist.

Dann würde ich mich an Stelle der Lehrkraft auch "verarscht" vorkommen.
Es kann ja wirklich passieren, dass man um 7 Uhr daheim in der Frühe noch Magenkrummeln hat. Womöglich hat man das öfters. Und dann gibt es ja noch "Spontanheilungen", nachdem man aus dem elterlichen Dunstkreis heraus kommt.
=> Bis z.B. in die 2. oder 3. oder noch spätere Unterrichtsstunde kann es durchaus zu Besserungen des Wohlbefindens kommen, die eine schriftliche Entschuldigung hinfällig machen. Einfach deshalb, weil die Beschwerden sich in Wohlgefallen aufgelöst haben.

Für diesen Fall kann ich sogar einen "leichten Zorn" nachvollziehen.

Lange Rede, kurzer Sinn:
Offenbar ist die Lehrkraft der Meinung, dass zum Zeitpunkt des Sportunterrichts die Erkrankung (deine Bauchschmerzen) ausgeheilt waren und du eigentlich am Unterricht ohne Probleme hättest teilnehmen können.
Aber - ausgestattet mit der schriftlichen Entschuldigung - hattest du ja keine Sportsachen dabei. ==> So ein Pech!

Sollte es so gewesen sein, darfst du dich m. E. ruhig besinnen.

Zur verantwortungsvollen Planung des Tages gehört es nämlich, dass ein Schüler seine erforderlichen Unterrichtsmaterialen (in diesem Fall die Sportsachen) dabei hat.
Dies auch für den Fall, dass eine plötzliche "Spontanheilung" im Laufe des Vormittags oder Tages doch noch eine Unterrichtsteilnahme möglich macht.

Nur mit der erforderlichen Sportbekleidung ist die Teilnahme am ordnungsgemäßen Unterricht möglich.
Die Sportlehrkraft hat mit größter Sorgfalt auf die Sicherheit der Schüler zu achten.
Dazu braucht sie Unterstützung der Kinder + Schüler. Die richtige Sportausrüstung ist wichtig.

Die meisten Sporthallen-Ordnungen schreiben ein Tragen von Sportschuhen vor.

Manche Sportarten erfordern jedoch sicheres Schuhwerk (z.B. Fußfall).
Manche Sportarten kann man aber auch ohne Sportschuhe - barfuß machen (z.B. Bodengymnastik).

Es ist wichtig, richtige Sportkleidung zu tragen, da das Verletzungsrisiko sich erhöhen kann, wenn man falsche Kleidung beim Sport trägt.
Beispiel: Schlapperrock am Stufenbarren.

  • Straßenbekleidung ist für Sport ungeeignet:
==> geringe Bewegungsfreiheit, Unfallgefahr, mangelnde Hygiene
  • sportliche Aktivitäten in Strümpfen
  • ==> große Verletzungsgefahr durch z.B. Ausrutschen oder Hängenbleiben, Erkältungsrisiko, mangelnde Hygiene
  • weite lange Ärmel oder Hosen
==>  Gefahr hängenzubleiben, Helfergriffe können nicht angewandt werden
  • Schmuck
==>Risiko sich und andere zu verletzen

Nicht geeignete oder unzureichende Sportschuhe stellen ein erhebliches Verletzungsrisiko das.

(Junge) Menschen müssen lernen, planvoll den Tag zu beginnen.
Dazu gehört, dass alle Arbeitsmaterialien für den Schultag bereitgehalten und zur Schule mitgenommen werden.
Tut man das nicht, ist der komplette Unterricht der Klasse gefährdet.
(Überlege mal, wie lange die "guten und braven Schüler mit Sportkleidung" wegen deiner Schusseligkeit an der Ausübung ihrer Sportbegeisterung gehindert wurden, weil wegen der Diskussion mit dir die Lehrkraft an der Abhaltung des Unterrichts gehindert war?).

Und übrigens: Warum sollte man seine Sportsachen immer mitbringen - auch bei evtl. einer kurzfristig ereilenden Übelkeit- ?
Weil man sonst Gefahr läuft eine Zusatzaufgabe zu bekommen.

Diese Zusatzaufgabe erfordert eine erhöhten Verbrauch an:
Rohstoffen wie z.B. Papier und Tinte.
Dadurch wird die Holz- und Papierindustrie unterstützt, aber unter Umständen wird die Umwelt belastet, sofern es sich um gebleichtes Papier handelt => vermehrt Klärwasser fallen an, der Holzverbrauch steigt. Jedes Blatt Papier, dass nicht benutzt wird, schont die Umwelt.

Und noch was:
Der Sportunterricht erfüllt auch wichtige erzieherische und soziale Aufgaben.
Er fördert faires und partnerschaftliches Verhalten und stärkt die Persönlichkeit.
Genauso wie es die Persönlichkeit eines Schülers stärken kann, wenn er einen Besinnungsaufsatz schreibt.

www.schoolunity.de


Totschlag

§ 76. Wer sich in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung dazu hinreißen läßt, einen anderen zu töten, ist mit Freiheitsstrafe von fünf bis zu zehn Jahren zu bestrafen.“


==>Hast du keine Besinnungsarbeit dabei ... => wäre eine allgemein begreifliche heftige Gemütsbewegung nachvollziehbar ;) ==> Also VORSICHT.
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