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Streß m. Privatschule

Frage: Streß m. Privatschule
(9 Antworten)


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Habe große Probleme mit der Privatschule meiner Tochter.

Wer kann mir beratend zur Seite stehen.
Frage von Bumlux4711 | am 20.12.2014 - 13:03


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Antwort von cleosulz | 21.12.2014 - 12:37
Ich tippe jetzt einfach mal so ins Blaue:
Deine Tochter kam heim, hat dich vom Vorfall informiert.
Du hast dich schriftlich beschwert (nicht gerade zurückhaltend) und dann hieß es:
Das Vertrauensverhältnis Schule-Elternhaus ist gestört, auf der Basis kann das Vertragsverhätlnis nicht fortgeführt werden .... oder so ähnlich?
Das Vertrauensverhältnis war in der letzten Zeit immer schon etwas schwierig. Hatte deine Tochter Probleme mit Mitschülern/Lehrern?

Vorab:
Du hast mit der Schule einen Vertrag abgeschlossen.
Ein Privatschulvertrag ist ein Dienstvertrag, der – soweit eine Befristung nicht vereinbart wurde – solange läuft, bis das Kind die Schule mit dem vorgesehenen Schulabschluss verlässt. Diesen (in eurem Fall bestimmten) Vertrag kennen wir nicht, aber der Inhalt dieses Vertrages ist maßgeblich.
Allgemein:
Der geschlossene Privatschulvertrag ist ein Dienstvertrag und danach richten sich auch die weiteren Vorgehensweisen.
=> Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten (hier: Die Vermittlung von Wissen) und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat (im BGB in den §§ 611 - 630 geregelt).

Die Schule muss dir ja einen Grund für die fristlose Kündigung genannt haben, weil nur ein wichtiger Grund rechtfertigt diesen Schritt (die Kündigung) der Schule.
Die Kündigung (aus wichtigem Grund)  kann nur innerhalb 2 Wochen erfolgen ... lag der Vorfall bzw. der Umstand, auf den sich die Gründe für die fristlose Kündigung gründen länger zurück, dann erfolgte die fristlose Kündigung nicht ordnungsgemäß.
Aber: fristgemäß kann dir die Schule aber immer kündigen. (!)
Du/ihr könnt also  widersprechen bzw. gegen die Kündigung klagen. => Ihr müsstet mit dem Ziel der Feststellung, dass die ausgesprochene sofortige Kündigung unwirksam ist und der Schulvertrag aufrecht erhalten bleibt.
Zuständig ist da meines Wissen das Landgericht als erste Intanz, und zwar das Landgericht in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat - sofern ihr vertraglich nicht etwas anderes vereinbart hattet.
Und beim Landgericht besteht Anwaltspflicht. Du kannst da nicht einmal selbst Klage erheben - musst also einen Anwalt mandieren (s. u.)

An deiner Stelle würde ich mich 1) an das Staatliche Schulamt wenden
und wenn die da nichts wissen 2) umgehend einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.
Dies vor allem, wenn du die Fortsetzung des Dienstvertrages möchtest.
Dein zuständiges Staatliches Schulamt findest du hier: http://lsa.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=a6857b1d-107e-f317-9cda-a2b417c0cf46

Das Schulamt wird dir vermutlich sagen, dass sie bei privatvertraglichen Fragen nicht zuständig sind. Rechtsberatung dürfen die auch nicht leisten.
Sie können dir jedoch sagen, was du - im Falle, dass die Kündigung greift - weiter veranlassen musst: z.B. deine Tochter auf eine staatliche Schule anmelden, weil sie ist ja schulpflichtig.
________________________
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Antwort von matata | 20.12.2014 - 13:47
Du musst deine genauen Fragen im Forum stellen. Aber eigentlich sind wir ein Forum, das sich auf Hausaufgabenhilfe spezialisiert hat. Rechtshilfe oder juristischen Rat können die wenigsten Helfer hier leisten. Wende dich an ein Juristenforum oder an eine Stelle, die unentgeltliche Rechtsauskunft erteilt. Solche Einrichtungen gibt es in allen grösseren Orten.

Du findest Anschriften und Telefonnummern mit diesen Suchwörtern

Amtsgericht+kostenlose Rechtsberatung
Amtsgericht+Waldshut+kostenlose Rechtsberatung (Beispiel) für genauere Suche

Allgemeine Auskunft findest du bei http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatung
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Antwort von Bumlux4711 | 20.12.2014 - 19:40
Hallo Matata,
danke dass Du geantwortet hast, kurz zum Problem. Man hat unserer Tochter(9J J. den Toilettengang während einer
Klassenarbeit verweigert, Sie hat sich völlig eingenässt, darauf hin habe ich mich schriftlich beschwert-jetzt hat man mir den Schulvertrag um 31.12. gekündigt, d.h. fristlos. was kann ich machen.
Liebe Grüße
Bumlux4711


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Antwort von matata | 20.12.2014 - 20:38
Das tut  mir leid für deine Tochter, dass sie diese unschöne Erfahrung machen musste. Da kenne ich mich leider aber überhaupt nicht aus, denn ich habe in der Schweiz unterrichtet. Ich weiss einfach, dass Schweizer Schulrecht und deutsches Schulrecht total verschieden sind.  Bitte informiere dich beim Sozialamt deiner Stadt oder bei einer unentgeltlichen Rechtsauskunft, wie ich dir schon vorhin geraten habe.
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Antwort von cleosulz | 21.12.2014 - 12:37
Ich tippe jetzt einfach mal so ins Blaue:
Deine Tochter kam heim, hat dich vom Vorfall informiert.
Du hast dich schriftlich beschwert (nicht gerade zurückhaltend) und dann hieß es:
Das Vertrauensverhältnis Schule-Elternhaus ist gestört, auf der Basis kann das Vertragsverhätlnis nicht fortgeführt werden .... oder so ähnlich?
Das Vertrauensverhältnis war in der letzten Zeit immer schon etwas schwierig. Hatte deine Tochter Probleme mit Mitschülern/Lehrern?

Vorab:
Du hast mit der Schule einen Vertrag abgeschlossen.
Ein Privatschulvertrag ist ein Dienstvertrag, der – soweit eine Befristung nicht vereinbart wurde – solange läuft, bis das Kind die Schule mit dem vorgesehenen Schulabschluss verlässt. Diesen (in eurem Fall bestimmten) Vertrag kennen wir nicht, aber der Inhalt dieses Vertrages ist maßgeblich.
Allgemein:
Der geschlossene Privatschulvertrag ist ein Dienstvertrag und danach richten sich auch die weiteren Vorgehensweisen.
=> Ein Dienstvertrag liegt vor, wenn sich eine Vertragspartei zur Leistung von bestimmten Diensten (hier: Die Vermittlung von Wissen) und der andere Teil zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet hat (im BGB in den §§ 611 - 630 geregelt).

Die Schule muss dir ja einen Grund für die fristlose Kündigung genannt haben, weil nur ein wichtiger Grund rechtfertigt diesen Schritt (die Kündigung) der Schule.
Die Kündigung (aus wichtigem Grund)  kann nur innerhalb 2 Wochen erfolgen ... lag der Vorfall bzw. der Umstand, auf den sich die Gründe für die fristlose Kündigung gründen länger zurück, dann erfolgte die fristlose Kündigung nicht ordnungsgemäß.
Aber: fristgemäß kann dir die Schule aber immer kündigen. (!)
Du/ihr könnt also  widersprechen bzw. gegen die Kündigung klagen. => Ihr müsstet mit dem Ziel der Feststellung, dass die ausgesprochene sofortige Kündigung unwirksam ist und der Schulvertrag aufrecht erhalten bleibt.
Zuständig ist da meines Wissen das Landgericht als erste Intanz, und zwar das Landgericht in dessen Bezirk die Schule ihren Sitz hat - sofern ihr vertraglich nicht etwas anderes vereinbart hattet.
Und beim Landgericht besteht Anwaltspflicht. Du kannst da nicht einmal selbst Klage erheben - musst also einen Anwalt mandieren (s. u.)

An deiner Stelle würde ich mich 1) an das Staatliche Schulamt wenden
und wenn die da nichts wissen 2) umgehend einen Anwalt zur Beratung aufsuchen.
Dies vor allem, wenn du die Fortsetzung des Dienstvertrages möchtest.
Dein zuständiges Staatliches Schulamt findest du hier: http://lsa.hessen.de/irj/LSA_Internet?uid=a6857b1d-107e-f317-9cda-a2b417c0cf46

Das Schulamt wird dir vermutlich sagen, dass sie bei privatvertraglichen Fragen nicht zuständig sind. Rechtsberatung dürfen die auch nicht leisten.
Sie können dir jedoch sagen, was du - im Falle, dass die Kündigung greift - weiter veranlassen musst: z.B. deine Tochter auf eine staatliche Schule anmelden, weil sie ist ja schulpflichtig.
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Antwort von Bumlux4711 | 21.12.2014 - 18:53
Hallo Cleosulz,
danke für die Antwort. Kurz zum Hergang: Die Lehrerin hat unserer Tochter den Toilettengang verwehrt, daraufhin hat sie in die Hose gemacht, das war ihr natürlich sehr peinlich, sie hat sich dann heimlich soweit es ging umgezogen.
Als ich sie am Abend abholte-war die Hose immer noch naß, wie peinlich ist so etwas. Daraufhin habe ich am nächsten
Morgen mein Kind ehr in die Schule gebracht, und bat die Lehrerin um ein 2 Min. Gespräch-obwohl noch 20 Min. Zeit
bis Unterrichtsbeginn waren-wurde ich unflädrich abgewiesen-Sie hätte jetzt keine Zeit. Daraufhin versuchte ich den Direktor zu erreichen-aber der war auch noch nicht da....Ich habe mir dann die gesamten §§§ herausgesucht-habe
einen Brief verfaßt-an die Staatsanwaltschaft-und habe diesen der Schule zur Kenntnisnahme gefaxt, das war am 9.12.14, daraufhin kam am 11.12.14 ein Anruf: So ginge das nicht-und ich würde Nachricht erhalten. Ich betonte,
das kein Schreiben an die Staatsanwaltschaft herausgegangen ist. Aber man war halt sehr betroffen, da ja die Wahrheit schmerzt. Daraufhin erst einmal Ruhe-kein Anruf-garnichts. Am 19.12.14 fragte ich schriftlich an-wegen der Sitzposition unserer Tochter, da kam der erstaunte Rückruf-wieso ich denn fragen würde-der Vertrag sei gekünigt, und zwar am 12.12.14-ich habe aber kein Einschreiben bekommen-bis heute nicht. Da ich dann um die Kündigung bat, bzw.
um das Anschreiben-bekam ich dieses per Fax. Unsere Tochter hat die gesamte Zeit am Unterricht teilgenommen-es
wurde auch seitens der Schule nicht mitgeteilt-daß unsere Tochter nicht mehr am Unterricht teilnehmen könne.
Ich habe seitens der Schule keine Abweisung beommen. Da am 22.12.14 noch ein Tag Ferienbetreung ist-jetzt die Frage-soll Sie in die Schule od. nicht, denn Sie Schreiben-sofern nicht abgewiesen wurde-zieht die Kündigung nicht.
Man teilte mir allerdings mit-Sollte das Kind am 5.1.15 in der Schule erscheinen-würde Sie abgewiesen. So was mache ich.... 


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Antwort von Bumlux4711 | 22.12.2014 - 21:06
Hallo Cleosulz, wäre schön wenn Du antworten würdest


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Antwort von cleosulz | 22.12.2014 - 21:11
Du hast Post
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Antwort von Bumlux4711 | 22.12.2014 - 21:18
Hallo kann leider die Post nicht öffnen-Cleosulz-wäre schön wenn du antwortest


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Antwort von LsD | 22.12.2014 - 23:11
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