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Referat: Praktikumsbericht beim Zahnarzt

Alles zu Bewerbungen, Berichte (Praktikum, ..), Protokolle

Praktikumsbericht beim Zahnarzt



Inhaltsverzeichnis
Inhalt der Ausarbeitung "Mein Praktikumsberuf"
Voraussetzungen für Ausbildung und Beruf
Studium an der Hochschule/ Fachhochschule
Das Berufsbild
Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen
Ausbildungs- und Arbeitsmarktsituation/ Zukunftsperspektiven
Quelle
Berufswunsch: Zahnarzt
1. Voraussetzungen für den Beruf
Grundvoraussetzung für ein Studium der Zahnmedizin ist der erfolgreiche Abschluss des Abiturs. Nach dem Abitur kann man dann anfangen Zahnmedizin zu studieren.
Um Zahnmedizin zu studieren, muss sich jeder bei der ZVS (Zentrale Vergabestelle für Studienplätze) um einen Studienplatz für Zahnmedizin bewerben.
Das Zahnmedizinstudium unterliegt dem Numerus Clausus. Der Notendurchschnitt muss mindestens 1,9 betragen.
Der Beruf Zahnarzt ist körperlich sehr anstrengend, da bei der Behandlung eines Patienten eine schlechte Körperhaltung eingenommen wird. Daher leiden viele Zahnärzte an Rücken-und Bandscheibenproblemen. Für den Beruf des Zahnarztes sollte man schon ziemlich robust sein und in guter körperlicher Verfassung sein.
Ein Zahnarzt sollte keine Fußwege scheuen da zwischen den Behandlungszimmern am Tag einiges an Weg zurückgelegt wird.
An geistigen Fähigkeiten sollte jeder, der Zahnarzt werden will, gut zuhören und erkennen können, was dem Patienten fehlt. Zahnärzte müssen sich lange auf eine Sache konzentrieren können und dürfen nicht unruhig werden. Das Wichtigste in dem Beruf ist Durchhaltevermögen zu haben. Der Zahnarzt kann nicht während einer Behandlung mal gerade Pause machen. Es gibt also keine festen Pausen und manchmal muss der Zahnarzt lange auf sie warten.
Als seelische Voraussetzung sollte jeder mit den Patienten mitfühlen können, aber auf keinen Fall mitleiden. Wenn der Zahnarzt mit dem Patienten mitleidet, wird man irgendwann krank davon.
Und man sollte immer ein Verständnis für die Behandlungsangst des Patienten haben, da die Behandlung für den Patienten eine Ausnahmesituation ist und nicht wie für den Zahnarzt tägliche Routine.
Als soziale Fähigkeit sollte der Zahnarzt den Patienten so behandeln, wie es für den Patienten am Schonensten ist. Der Patient sollte nie von oben herab angesehen werden. Auch sollte der Zahnarzt für den Patienten vertrauenswürdig wirken, da so seine Angst genommen wird.
Der Zahnarzt sollte auch immer ehrlich sein und dem Patienten sagen, was gemacht wird und was passieren kann.
Bei Planung einer eigenen Praxis muss der Zahnarzt auch Risikobereit sein. Er muss sich Geld leihen und wird sich lange verschulden. So ein Vorhaben ist schon einigen misslungen.
Wenn der Zahnarzt eine eigene Praxis hat, muss er sehr Zielstrebig sein, da sonst die Schulden nicht zurückgezahlt werden können und die Praxis bei Vernachlässigung Pleite macht.
Sehr wichtig ist auch noch, das ein unternehmerisches Talent für Entscheidungen und Handeln vorhanden ist. Dies ist sehr wichtig, da mit viel Geld umgegangen werden muss.
Für den Beruf selber sollte Verantwortungsbewusstsein für den Patienten vorhanden sein, handwerkliches Geschick für die Behandlung am Zahn, gute Augen und ein räumliches Vorstellungsvermögen, weil man sich den Zahn als Würfel vorstellen muss um dann daran arbeiten zu können - auch da, wo man nichts sieht.
2. Studium an der Hochschule/Fachhochschule
Um später einmal Zahnarzt zu werden ist ein Studium in Zahnheilkunde notwendig.
Dieser Studiengang dauert 10 Semester plus ein Semester für das Staatsexamen. Wenn das Staatsexamen bestanden ist, bekommt man die Approbation.
Die Approbation ist die staatliche Erlaubnis zur Ausübung der Zahnheilkunde.
Danach kann man 24 bis 42 Monate als Assistenzarzt in einer freien Praxis arbeiten oder man hat die Möglichkeit an der Uni weiter zu arbeiten.
Eine freie Praxis ist eine eigene Praxis eines niedergelassenen Arztes.
Aufbau der Ausbildung zum Zahnarzt
Vorklinisches Studium (ohne Patienten)

erster Abschnitt (1 - 3 Semester):
- Histologie (Gewebekunde)
- Zoologie
- Embryologie (Entwicklungskunde)
- Biologie
- Physik
- Chemie
- Propädeutik (Zahntechnik)
Vorphysikum (zahnärztliche Vorprüfung)

zweiter Abschnitt (4 - 5 Semester):
- Propädeutik 2
- Biochemie
- Physiologie
- Anatomie
- Histologie 2
Physikum (zahnärztliche Zwischenprüfung)
Klinisches Studium (Ausbildung mit Patienten)

dritter Abschnitt (6 - 10 Semester):
- Phantomkurs (Ausbildung an Modellen)
- konservierende Zahnheilkunde (Füllungen)
- prothetische Zahnheilkunde (Kronen, Brücken, Prothesen)
- Materialkunde
- Kieferorthopädie
- Kinderzahnheilkunde
- Endodontie (Wurzelbehandlung)
- Parodontologie (Lehre vom Zahnhalteapparat)
- zahnärztliche Chirurgie
- Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie
- Radiologie (Auswerten von Röntgenbildern)
- Implantologie (Künstliche Zähne)
- Pharmakologie (Medikamenten Kunde)
- innere Medizin (Stoffwechselerkrankungen)
- Dermatologie, Veneurologie (Haut- und Geschlechtskrankheiten)
- Hals-, Nasen- und Ohrenkunde

Staatsexamen
(Alle oben aufgelisteten Bereiche werden getestet)
Nach Ende der Assistenzarztzeit kann der Zahnarzt die Zulassung für eine eigene Praxis beantragen. Diese wird bei der jeweiligen Zahnärztekammer des Bundeslandes beantragt.
Das Studium zum Zahnarzt wird in keiner Weise vergütet oder unterstützt. Im Gegensatz zu einer normalen Ausbildung muss diese Ausbildung bezahlt werden. Sämtliche Materialien, teilweise Instrumente sowie alle Lehrbücher, Schuhe, Kittel, Hose, Wohnung und Nahrung müssen auch noch selbst bezahlt werden.
Nach dem Studium kann der Zahnarzt eine Facharztausbildung anschließen, u.a. in Parodontologie, Kieferorthopädie, Oralchirurgie (zahnärztliche Chirurgie) und Mund-, Kiefer-Gesichtschirurgie.
Für diese Spezialisierungen werden zwei Studiengänge benötigt, einen in Zahnmedizin und einen in Humanmedizin.
Jeder der das Staatsexamen bestanden hat, kann Promovieren (Doktorarbeit schreiben=
wissenschaftliche Arbeit in Zahnheilkunde). Nach der Doktorarbeit besteht die Möglichkeit zu Habilitieren, das heißt der Zahnarzt kann seinen Professor machen und kann denn an der Uni Studenten in Zahnheilkunde unterrichten.

3. Das Berufsbild
In einer eigenen Praxis ist die Aufgabe Zahn, Mund und Kieferkrankheiten zu behandeln. Ein Zahnarzt kann auch im öffentlichen Dienst arbeiten, z.B. als Schulzahnarzt oder beim Gesundheitsamt. Als Gutachter bei einer Krankenkasse kann der Zahnarzt auch arbeiten. An Hochschulen kann als Assistenzarzt, Oberarzt oder Leitender Oberarzt gearbeitet werden. Bundeswehr- Krankenhäuser sind eine andere Alternative. Wer bei der Bundeswehr als Feldarzt anfängt, ist gleich ein Kapitänleutnant. Bei der Bundeswehr kann auch als Oberfeldarzt und Stabsarzt (Leiter der Zahnstation) gearbeitet werden.
Eine weitere Möglichkeit ist in die Forschung und Entwicklung zu gehen. Hier werden neue Materialien, Werkstoffe, Implantate, die bei der Behandlung von Zahnkrankheiten eingesetzt werden, entwickelt und verbessert (Biochemie).
Die Aufstiegs- und Beschäftigungschancen für Frauen sind fast die selben wie beim Mann. Nur wenn die Frau eine eigene Praxis besitzt und dann schwanger wird, ist sie stark benachteiligt, weil sie keine Mutterschutzansprüche hat. Die Praxis müsste dann für längere Zeit geschlossen werden. Dieser Ausfall wäre in einer eigenen Praxis nicht zu verkraften.

Typische Tätigkeiten im Beruf des Zahnarztes:
- Behandlung von Zahn, Mund und Kiefer
- Herstellen und legen von Brücken, Kronen, Füllungen, Zahnersatz
- Behandlung von Parodontalerkrankungen
- durchführen von zahnärztlichen Operationen
- Diagnosen erstellen und eine Therapie planen
- Erstellung von Heil- und Kostenplänen
- Organisation des Praxisablaufs
- Mitarbeiterführung
- Abrechnungswesen
- Mahnwesen
- Vergabe von Aufträgen an das Dentallabor
- Überwachung der gesetzlichen Vorschriften zum Betriebs und Sicherheitsdienst
- Hygienevorschriften überwachen
- Umweltschutzvorschriften überwachen
- Röntgenverordnung
- Strahlenschutzvorschriften überwachen
- regelmäßige Unterredung mit Banken und Steuerberatern
- Ausbildung von Helferinnen
- Urlaubsplanung
- Notdienst und Vertreterplanung
Der Umgang mit neuen Technologien spielt eine wichtige Rolle in einer Zahnarztpraxis. In jedem Behandlungszimmer steht ein PC zur Datenerfassung und zur Datensicherung (Mehrplatzsystem). Mit der Zeit wird auch alles mehr digitalisiert, z.B. auch die Röntgenaufnahmen. Der Vorteil hierbei ist, dass das Röntgenbild schnell auf dem Computer gespeichert ist und eine bessere Dokumentation bietet. Es besteht ein geringerer Platzbedarf und die Entwicklung des digitalen Röntgenbildes ist viel Umweltschonender, da keine Chemie zur Entwicklung des Bildes benötigt wird.
Ein anderer Vorteil ist, dass der Patient nur die Hälfte der üblichen Strahlendosis abbekommt.
Der Computer ermöglicht auch einen Informationsaustausch zwischen den einzelnen Praxen oder mit Spezialisten an der Uni.
Die Teamarbeit spielt in einer Zahnarztpraxis eine wichtige Rolle, denn nur im Team können gute Leistungen erbracht werden. Ein Zahnarzt braucht ein gut ausgebildetes und gut eingespieltes Team, aber vor allem ein gut motiviertes Team. Ohne den Zahnarzt geht nichts und ohne die Helferinnen geht auch nichts.
3.2 Einkommen, Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen
Durchschnittliche Einnahmen und Ausgaben einer Zahnarztpraxis
Betriebseinnahmen:355.184 Euro

Betriebsausgaben:
Personal 79.644 Euro
Labor- und Praxismaterial 108.127 Euro
Raumkosten (Miete) 16.335 Euro
Praxisdarlehen (Zinsen) 11.077 Euro
Abschreibungen 16.909 Euro
Sonstiges (Reinigung usw.) 30.248 Euro
Gewinn: 92.844 Euro

Abzüglich:
Steuern 29.432 Euro
Tilgung 18.462 Euro
Altersvorsorge 11.814 Euro
verfügbares Einkommen: 33.136 Euro
(davon zu zahlen: Miete, Hypothek, Essen, Trinken, Auto, Urlaub u.s.w.)
Die Arbeitszeit des Zahnarztes ist in der Woche fest geregelt, kann aber von Ort zu Ort unterschiedlich sein. Normalerweise besteht für den Zahnarzt in der Woche Anwesenheitspflicht zu ortsüblichen Behandlungszeiten. Die Behandlungszeiten sind in der Regel von 9 - 12 Uhr und von 15 - 18 Uhr.
Die durchschnittliche wöchentliche Behandlungszeit am Patienten beträgt für den Zahnarzt ca. 38 Stunden. Dazu kommt noch Arbeitszeit für Praxisführung, Organisation, Therapieplanungen von ca. 17 Stunden pro Woche.
Im Monat kommen noch acht Stunden für Fortbildung hinzu. Dazu kommen noch zahlreiche Stunden für Notdienste am Tag und in der Nacht und für Wochenenddienste.
Die Arbeitszeit des Zahnarztes ist sehr unregelmäßig und wird nach kranken Patienten bestimmt.
Der Praxisinhaber hat keine Urlaubsansprüche. Wenn die Praxis gut läuft, kann sich der Inhaber entsprechend Urlaub gönnen.
Die physische und psychische Belastung in diesem Beruf ist sehr hoch, da man jeden Tag in einer schlechten Körperhaltung den Patienten behandelt.
Gesundheitsrisiken und Unfallrisiken bestehen bei der Behandlung von erkrankten und infizierten Patienten, die z.B. Grippe, Tuberkulose, Kinderlähmung, Hepatitis oder sich mit Aids infiziert haben. Deshalb sollte der Zahnarzt eine gute Immunabwehr besitzen.
4. Ausbildungs- und Arbeitsmarksituation / Zukunftsperspektiven
In der Wirtschaft sieht es für den Zahnarzt im Moment nicht so gut aus, da es keinen Bedarf an zu gründenden Zahnarztpraxen gibt. Es gibt auch einen deutlichen Überhang an Praxen die geschlossen werden. Das Verhältnis liegt bei etwa 8 zu 3.
Die Zukunftsaussichten in dem Beruf Zahnarzt hängen ganz von den Entwicklungen im Gesundheitswesen ab. Ein Beispiel dafür ist, in welcher Form das Deutsche Gesundheitswesen in ein gemeinsames Europäisches Gesundheitswesen integriert werden kann.
Werden die Patienten sich in Deutschland behandeln lassen und nicht ins Ausland gehen?
Ein weiterer Aspekt könnte ausschlagend auf die Entwicklung sein, wenn die gesetzliche Krankenversicherung zur Zahn-, Kiefer- und Mundbehandlung abgeschafft würde.
Dann wäre alles privatisiert und kaum einer könnte sich einen Zahnarzt leisten.
Die psychischen und körperlichen Anforderungen in dem Beruf des Zahnarztes werden sich nicht groß ändern. Wirtschaftlich kann es aber drastische Folgen geben (siehe oben).
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Beschreibt den Beruf des Zahnarztes sehr ausführlich! (1628 Wörter)
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