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Weimaer Reichsverfassung (WRV) von 1919

Alles zu Weimarer Republik

Wichtigsten Festlegungen: - Das Deutsche Reich ist eine Republik


Die Abgeordneten werden vom Volk gewählt
Wenn ein Land sich nicht an Vereinbarungen hält, kann der
Reichspräsident es mit Hilfe von Waffengewalt dazu
„zwingen“
Ein Gesetz muss per Volksentscheid beschlossen werden
ALLE Deutschen sind vor dem Gesetz gleich
Die Freiheit der Person ist unverletzlich
Das alles sind Gesetze, die zu Gunsten des Volkes festgelegt worden. Mit dieser Demokratie begann die „Herrschaft“ des
Volkes.
LB. S. 337 Nr.1-3

1.)
Reichspräsident war die Bezeichnung für das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1945. Der Reichspräsident wurde unmittelbar vom Volk gewählt. Die Amtszeit betrug sieben Jahre, wobei mehrfache Wiederwahl zulässig war. Für das Amt kandidieren konnten deutsche Staatsbürger, die das 35. Lebensjahr vollendet hatten. Der Reichspräsident hatte nicht nur repräsentative Aufgaben, sondern konnte durch die Auflösung des Reichstags und durch Entlassung und Ernennung des Reichskanzlers direkten Einfluss auf die Politik nehmen. Außerdem besaß der Reichspräsident durch Artikel 48 der Verfassung - den so genannten Notstandsparagraphen. Die starke Stellung des Reichspräsidenten hat aber vor allem mit der damaligen Schwäche des Parlaments zu tun: im Reichstag fanden sich nur selten absolute Mehrheiten der demokratischen Kräfte. Der Verfassung zufolge war das Parlament eindeutig stärker als der Präsident. Beispielsweise konnten die Notverordnungen - ursprünglich nur für wirkliche Ausnahmesituationen gedacht - vom Parlament aufgehoben werden.
Als Reichsregierung wird die Regierung eines Reiches bezeichnet, das eine konstitutionell Ordnung aufweist. Im deutschen Reich war die Reichsregierung ab 1871 fest an den Reichskanzler und dessen Kabinett geknüpft. Von einer Reichsregierung mit einem Regierungschefs kann daher erst ab 1919 mit Ausrufung der Weimarer Republik gesprochen werden. Die Reichsregierung löste 1919 den revolutionären Rat der Volksbeauftragten an der Spitze des Staates ab. Die Reichsregierung praktizierte das Richtlinienprinzip hinsichtlich des Reichskanzlers. Die Reichsregierungen konnten in der Weimarer Republik durch den Reichspräsidenten ernannt werden.
Der Reichstag war im Deutschen Reich der Weimarer Republik (1919 bis 1933) das Parlament, der Träger der Reichsgewalt als Vertretung des souveränen Volkes. Nach der Weimarer Reichsverfassung aus dem Jahr 1919 wurde der Reichstag alle vier Jahre in allgemeiner, gleicher, geheimer und unmittelbarer Wahl nach dem Verhältniswahlrecht gewählt. Der Reichstag beschloss die Reichsgesetze und war zuständig für den Beschluss über den Haushaltsplan, die Entscheidung über Krieg und Frieden sowie die Bestätigung einzelner Staatsverträge. Der Reichspräsident hatte das Recht zur Auflösung. Reichskanzler und/oder Reichsminister mussten zurücktreten, wenn der Reichstag ihnen das Vertrauen entzog.

2.)
Reichspräsident ist das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches von 1919 bis 1945. Der unmittelbar vom Volk, für eine Amtszeit von 7 Jahren, gewählte Reichspräsident stand gemäß Der WRV neben dem Reichstag und in Konkurrenz zu diesem. Er hatte den Oberbefehl über die Reichswehr, das Recht zur Auflösung des Reichstags, zur Ernennung und Entlassung des Reichskanzlers und zur Verhängung des Ausnahmezustandes.
3.)
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
Dieser Artikel veränderte die rechtliche Stellung der Frau grundlegend. Die Weimarer Reichsverfassung von 1919 hatte den Frauen nur die gleichen staatsbürgerlichen Rechte garantiert: Sie konnten wählen und gewählt werden. Aber im Beruf, in Ehe und Familie und in der sozialen Sicherung waren sie weiter benachteiligt. Das Grundgesetz schreibt die Gleichberechtigung umfassend vor, macht sie zum unmittelbar geltenden, einklagbaren Recht, das Verwaltung, Gerichte und - anders als in der Weimarer Republik - auch den Gesetzgeber bindet.
Es gab 3 Schritte zur Gleichberechtigung der Frau: - 1908: Frauen erhalten Zugang zu den politischen
Parteien ( uneingeschränktes Vereins- und
Versammlungsrecht )
- 1919: Allgemeines Wahlrecht für Frauen. - 1949: Das Grundgesetz garantiert die

Gleichberechtigung
Damit entsprachen viele Gesetze nicht mehr der Verfassung. Die Rechtsordnung, die noch ganz auf die Vorherrschaft des Mannes zugeschnitten war, musste in den folgenden Jahren Schritt für Schritt geändert und dem Gleichheitsangebot angepasst werden. Obwohl heute die Gleichberechtigung weitestgehend vollzogen ist, sieht die soziale Wirklichkeit immer noch anders aus, gibt es immer noch offene und versteckte Benachteiligungen von Frauen. Dies soll geändert werden und so hat man es sich zum Ziel gemacht, dass die Verfassung und der Alltag übereinstimmen müssen.
Quellen: 1. LB. S. 337
2. Schüler Duden S. 393
3. Enzyklopädische Bibliothek – Panorama der Weltgeschichte Band 3 S. 186 - 195
Inhalt
Wichtigsten Festlegungen der WRV, Reichspräsident, Reichstag, Reichsregierung, Stellung der Frau in der WRV und derjenigen von heute.


Schulbuch: Cornelsen - Kursbuch Geschichte (Sachsen) (705 Wörter)
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