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Zeitungsartikel über Gerichtsprozesse aus dem Buch

Alles zu Bernhard Schlink  - Der Vorleser

Lebenslänglich für ehemalige KZ- Aufseherin


Bei dem gestern in Heidelberg zu Ende gegangenen KZ-Prozess wurde die ehemalige Aufseherin des Konzentrationslagers Krakau, Hanna Schmitz zu lebenslanger Haft verurteilt. Sie war eine von fünf Aufseherinnen, die aus Auschwitz in ein kleines Außenlager bei Krakau beordert worden waren. Während ihres Zugs nach Westen, den sie gegen Kriegsende zusammen mit den Gefangenen antraten, kamen bei einer Bombennacht mehrere Hundert Frauenhäftlinge in einer Kirche, die durch die Bomben angezündet worden ist, ums Leben. Der Hauptanklagepunkt gilt jener Bombennacht, weil die Aufseherinnen die Gefangenen in der brennenden Kirche eingesperrt ließen, sodass alle Frauen bis auf eine Mutter mit ihrer Tochter verbrannten. Der zweite Anklagepunkt bezieht sich auf die Selektionen im Lager, bei denen die Kranken und Schwachen aussortiert und umgebracht wurden.
Schon zu Beginn des Prozesses verwickelte sich die Angeklagte in Widersprüche. Es entstanden Ungereimtheiten zwischen dem, was sie ausgesagt und was sie an anderer Stelle im Protokoll gelesen und unterschrieben hat. Sie redete mit keiner der anderen Angeklagten und protestierte gegen deren angeblich falschen Aussagen. Sie gab zu, an den Selektionen der schwachen Arbeiterinnen, die nach Auschwitz gebracht wurden, beteiligt gewesen zu sein, obwohl die Beweislage eigentlich günstig für die Angeklagten war, da die Beweismittel (Zeugnis der überlebenden Mutter, ihrer Tochter und deren Buch) bei einer guten Verteidigung leicht zu bestreiten gewesen wären. Auf die Frage des Richters, ob Hanna Schmitz ihre Aufgabe im KZ erfüllt hat, obwohl sie wusste, dass sie die Häftlinge damit in den Tod schickt, stellt die Angeklagte die prekäre Gegenfrage, wie er an ihrer Stelle gehandelt hätte, bekommt vom verwirrten Richter jedoch nur eine unzureichende Antwort.
Beim zweiten Anklagepunkt wäre die Beweislage, ähnlich wie beim Ersten, leicht zu bestreiten gewesen. Doch die Hauptangeklagte Hanna Schmitz gab alles bereitwillig zu, während die anderen angeklagten Frauen alles bestritten. Sie schoben alle Schuld von sich auf die Hauptangeklagte. Sie soll als Hauptakteurin Befehle erteilt und Entscheidungen getroffen haben. Auch das gab die Angeklagte nach einiger Zeit bereitwillig zu.
Das Urteil wurde gestern in Heidelberg verkündet: Lebenslänglich für Hanna Schmitz; zeitliche Freiheitsstrafen für die restlichen vier angeklagten Frauen.

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Dies ist ein Zeitungsartikel über die Gerichtsprozesse mit Hanna Schmitz aus dem Buch "Der Vorleser" von Bernhard Schlink. (344 Wörter)
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