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Einteilung privates und öffentliches Recht

Alles zu Gesetzgebung und StrafrechtDie Einteilung in privates (ziviles) Recht und öffentliches Recht
privates Recht
regelt die Beziehung zwischen Bürgern
es herrscht der Grundsatz der Gleichordnung
rechtliche Ansprüche richten sich in der Regel auf Vertragserfüllung, Unterlassung oder Schadensersatz
z.B. Handelsrecht, Arbeitsrecht
öffentliches Recht
regelt die Beziehung zwischen Bürger und Staat
er herrscht der Grundsatz der Unter- bzw. Überordnung (Staat ist dem Bürger übergeordnet)
Verstöße werden in der Regel durch Strafen geahndet
z.B. Verfassungsrecht, Strafrecht, Finanzrecht


Inhalt
Z.B. die Überordnung des Staates im öffentlichen Recht und die Gleichordnung im privaten Recht (71 Wörter)
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